TWG - Therapeutische Wohngemeinschaft für junge Erwachsene

 
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Ziel 

Psychisch stabilisieren – Zukunftsperspektive entwickeln – eigenständiges Leben beginnen

Die Therapeutische Wohngemeinschaft bietet einen Platz für junge Männer und Frauen die es sich aufgrund von psychischen Schwierigkeiten noch nicht zutrauen mit weniger intensiver Unterstützung zurecht zu kommen.


Ablauf

  • Fachärztliche Stellungnahme über den Bedarf einer vollstationären Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Volljährige (§41 i.V.m. §35a SGB VIII)

  • Anbindung an das zustände Jugendamt (Abteilung junge Erwachsene): Clearinggespräch und Jugendhilfeantrag über den im Fachteam entschieden wird

  • Parallel zum Jugendhilfeantrag kann bereits ein Infogespräch vereinbart werden.

    Folgende Unterlagen sollten dann vorliegen:

    -Fachärztlicher Bericht (z. B. Klinikbericht)
    -Motivationsschreiben
    -Problembezogener Lebenslauf

Unser Angebot

  • Die Therapeutische Wohngemeinschaft ist eine vollzeitbetreuten Einrichtung für junge Erwachsene mit psychosozialen, psychosomatischen und psychiatrischen Problemen bzw. Erkrankungen und Krisen, die einer intensiven sozialpädagogischen und therapeutischen Betreuung bedürfen.

    Neben sozialpädagogischer Betreuung, Begleitung und psychologischen Einzelgesprächen bietet die TWG:

  • Unterstützung in alltagspraktischen Belangen

  • Therapeutische Angebote zur Verbesserung der Lebensqualität und schwieriger Lebenssituationen durch psychologische und sozialtherapeutische Gruppen- und Einzelangebote

  • Eltern- und Netzwerkgespräche

  • Unterschiedlichste pädagogische Freizeitaktivitäten

  • Unterstützung im schulischen Bereich, bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive und Hilfe zur Integration ins Arbeitsleben oder in berufsvorbereitende Angebote

  • Vor Beendigung der Unterbringung in der TWG werden die Bewohner*innen beim Übergang in eine weniger intensiv betreute Wohnform z.B. betreutes Einzelwohnen (BEW) begleitet


Teilnahmevoraussetzungen

  • Alter zwischen 18 – 21 Jahre

  • Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt

  • Freiwilligkeit und Offenheit sich mit der eigenen Lebenssituation auseinanderzusetzen

  • Bereitschaft zu einer externen Tagesstruktur

  • Akzeptanz der Gruppenregeln und der verpflichtenden Gruppenangebote

  • Keine primäre Suchterkrankung, akute Psychose oder Suizidalität